Betreuungskreise

Die Betreuungskreise 

Die Betreuungskreise, oder auch Aufgabenkreise genannt, definieren den genauen rechtlichen Handlungsrahmen, in dem ein gesetzlicher Betreuer handeln und Entscheidungen treffen darf. 

Dieser Betreuungskreis muss durch das Gericht angeordnet sein. Andernfalls ist ein Handeln des Betreuers nicht möglich. 

  • Gesundheitssorge
    Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Absprachen mit Kliniken oder die Organisation von Pflegediensten
     
  • Vermögenssorge
    Verwaltung von Bankkonten, Bezahlung von Rechnungen und Regelung von Renten oder Schulden
     
  • Wohnungsangelegenheiten
    Mietverträge verwalten, Mietzahlungen sichern oder die Organisation von Wohnungsveränderungen 
     
  • Behördenangelegenheiten
    Vertretung gegenüber Ämtern, Stellung von Anträgen auf Sozialleistungen oder Krankengeld 
     
  • Aufenthaltsbestimmung
    Festlegung des Wohnorts, beispielsweise wenn ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird. 
     
  • Postverkehr
    Berechtigung, die Post des Betreuten zu öffnen und zu bearbeiten, um wichtige Fristen zu wahren. 

 

Betreuungsbüro Sieks

Telefon: 0151 - 29153131
E-mail: info@betreuungsbüro-Sieks.de
rein postalische Anschrift: Rehhagenhof 71,33619 Bielefeld 

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