Die Betreuungskreise
Die Betreuungskreise, oder auch Aufgabenkreise genannt, definieren den genauen rechtlichen Handlungsrahmen, in dem ein gesetzlicher Betreuer handeln und Entscheidungen treffen darf.
Dieser Betreuungskreis muss durch das Gericht angeordnet sein. Andernfalls ist ein Handeln des Betreuers nicht möglich.
- Gesundheitssorge
Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Absprachen mit Kliniken oder die Organisation von Pflegediensten
- Vermögenssorge
Verwaltung von Bankkonten, Bezahlung von Rechnungen und Regelung von Renten oder Schulden
- Wohnungsangelegenheiten
Mietverträge verwalten, Mietzahlungen sichern oder die Organisation von Wohnungsveränderungen
- Behördenangelegenheiten
Vertretung gegenüber Ämtern, Stellung von Anträgen auf Sozialleistungen oder Krankengeld
- Aufenthaltsbestimmung
Festlegung des Wohnorts, beispielsweise wenn ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird.
- Postverkehr
Berechtigung, die Post des Betreuten zu öffnen und zu bearbeiten, um wichtige Fristen zu wahren.

